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FDP vom Bundesgerichtshof in Mietrechtsfrage gestärkt: (Private Homapage)

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FUNKE: Bundesgerichtshof bestätigt Auffassung der FDP zum Mietrecht

BERLIN. Zu der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Fortgeltung von Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen erklärt der rechtspolitische Sprecher und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer :

Mit seiner heutigen Entscheidung zu den Kündigungsfristen bei Wohnmietverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Auffassung der FDP unterstützt. Der BGH hat klargestellt, dass sich die Kündigungsfristen von Mietverträgen über Wohnraum, die vor dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform zum September 2001 geschlossen wurden, nach dem alten Recht richten. Damit hat der BGH Mieter und Vermieter beim Kündigungsrecht für Altverträge wieder auf gleiche Augenhöhe gesetzt. Die rot-grüne Bundesregierung hat 2001 mit dem Mietrechtsreformgesetz das Kündigungsrecht für Mieter und Vermieter wesentlich verändert. Danach beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für unbefristete Wohnraummietverhältnisse grundsätzlich 3 Monate, während sich die Kündigungsfrist für den Vermieter bei einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate bzw. nach mehr als 8 Jahren auf 9 Monate verlängert. Die FDP hat von Anfang an gefordert, den Vertragsparteien einen möglichst großen Gestaltungsspielraum einzuräum!

Den und sich daher für das Aufbrechen der starren gesetzlichen Kündigungsregeln eingesetzt. Die Liberalen haben die Auffassung vertreten, dass aus Vertrauensschutzgründen für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzs am 1.9.2001 bestanden haben, die alte Kündigungsfrist gelten muss. Die Übergangsvorschriften sahen dies jedoch nur für individuell ausgehandelte Kündigungsfristen vor und nicht für Formularklauseln. Durch das heutige Urteil des BGH besteht nun endlich Rechtsklarheit für Mieter und Vermieter.

 

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